Funktion des Schutzvertrages.................
Schutzverträge sind dazu gedacht,dass Tier zu schützen um sicher zu gehen das das Tier in seinem neuem zu Hause gut behandelt wird.Die häufigsten Punkte sind:
-muss artgerecht gehalten werden
-keine Zwingerhaltung
-darf nicht zur Zucht verwendet werden
-muss tierärztl.behandelt werden Impfungen,entwurmungen,evtl.Kastration
-darf nicht weiterverkauft werden
Manche Verträge sind ausführlicher manche nicht.Ich selber kann nur sagen,desto ausführlicher umso besser.Was die wenigsten wissen ist,dass es am besten ist entweder den Schutzvertrag Notarlich beglaubigen zu lassen aber das kostet auch Geld oder eine Konventionalstrafe einzubauen.Die Konventionalstrafe tritt in Kraft wenn gegen Vertragsvereinbarungen verstossen wird.Ich kann Ihnen auch sagen warum man dies einsetzt "zur Abschreckung".Die Strafe sollte sich ca.auf 1500 Euro belaufen.Gerne erläutere ich Ihnen was passieren könnte wenn Sie dies nicht haben anhand unseren Erfahrungen.Der Hund wird weiterverkauft obwohl es verboten war laut Vertrag und Sie sind machtlos.Denn der neue Käufer wusste wahrscheinlich nichts von einem vorhandenen SV zwischen Ihnen und dem Verkäufer.Wenn Sie Pech haben hat der Verkäufer zum einen noch dabei eine stange Geld verdient und das Tier evtl.ein nicht so tolles neues Heim.Rechtlich gesehen sind Sie völlig machtlos denn der neue Käufer ist geschütz durch das sogenannten Gesetz des "gutgläubigen Erwerbs".d.h. da der neue Käufer nichts von dem vorhandenen SV wusste braucht er auch das Tier nicht mehr abgeben und Sie sind hilflos.Sie haben dann nur noch die Möglichkeit das Tier über einen Tierschutzverein wieder zu bekommen,dies ist allerdings sehr schwierig.Der TSV kann nur eingreifen wenn grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.Wenn der Tierschutz eingreifen kann kommt das Tier in das örtliche Tierheim und der neue Halter bekommt Auflagen die er erfüllen muss.Also hat man als ehmaliger Besitzer kaum eine Chance das Tier zurück zu bekommen oder selber einzugreifen.Wenn natürlich Vertragsverstösse vorliegen wie keine artgerechte Haltung,Zwingerhaltung etc.und angenommen ein Hund sich beim Käufer befindet kann man als Vorbesitzer einschreiten.Die Konventionalstrafe soll dazu dienen das z.B.der illegale weiterverkauf sich sehr gründlich überlegt wird denn bei 1500.-Euro Strafe überlegen sich das die Leute eher als wenn sowas nicht festgehalten ist.

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