Beispiel eines SV
Folgendes Tier wird übergeben:
Art des Tieres: Alter:
Rasse: Name:
Geschlecht:
Fellfarbe/Zeichnung:
Tätowierung: Chip:
bisherige Krankheiten: Impfungen:
bisheriger Besitzer: zukünftiger Besitzer:
Name: Name:
Anschrift: Anschrift:
Tel.nr: Tel.nr:
Personalausweisnr. Personalausweisnr.
Folgende Punkte werden zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart:
1.Das Tier ist in einem abgabefähigen Alter und muss nicht mehr von dem Muttertier versorgt werden.
2.Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten.Auf evtl.bestehenden Krankheiten oder besondere charakterliche Verhaltensweisen,die dem bisherigen Eigentümer bekannt sind wurde hingewiesen.Haftung für entstandene Schäden oder Tierarztkosten nach Besitzerübergabe gehen ausschlieslich zu Lasten des Übernehmers.
3.Der zukünftige Halter wurde über evtl,vorhandene erblich bedingte Schäden bzw.körperliche,seelische Gebrechen aufgeklärt.Eine Gewährleistung über gesundheitlichen Zustand,sie charakterlichen Eigenschaften und das Alter des Tieres wird nicht gegeben.
4.Der zukünftige Halter verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Pflege;ausserdem dazu,notwendige Impfungen des Tieres sowie alle notwendigen tierärzlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen.
5.Im Sinne des Tierschutzes wird zu einer Kastration geraten,sofern diese noch nicht erfolgt ist.
6.Der zukünftige Besitzer versichert,dass er das vorgenannte Tier aussschliesslich zum Verleib im eigenen Haushalt übernimmt,eine weitergabe an eine dritte Person ist Vertraglich strengstens untersagt.Wird gegen diesen Vertragspunkt verstossen tritt umgehend eine Konventionalstrafe in Höhe von 1500.-Euro in Kraft.
7.Der zukünftige Besitzer verpflichtet sich bei vorliegenden Problemen oder bei persönlichen Gründen die dazu führen,dass dasTier abgeben werden muss sofort zu informieren.Dem bisherigem Besitzer muss ein Rücknahmerecht eingeräumt werden.
8.Der zukünktige Halter verpflichtet sich dazu,das Tier niemals zu misshandeln,für Versuchszwecke oder zur Zucht einzusetzen.Quälereien durch Dritte sind zu vermeiden.
9.Der Übernehmer gestattet den bisherigem Besitzer,sich nach Absprache in zeitlichen Abständen von Zustand des Tieres,der artgerechten Haltung und der Versorgung des Tieres vor Ort zu überzeugen.Sollte bei solch einer Kontrolle festgestellt werden,dass das Tier nicht ordnungsgemäss gehalten wird,so ist der bisherige Besitzer berechtigt,das Tier SOFORT mitzunehmen bzw.abholen zu lassen.DIe SG von ....................... wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.
10.Der übernhemer verpflichtet sich das Tier bei Urlaub,Krankheit etc.in gute Pflege zu geben.
11.Bei Umzug oder Wohnortwechsel ist der bisherige Besitzer innerhalb von 14 Tagen zu informieren.
12.Das Einschläfern des Tieres darf nur durch einen Tierarzt schmerzlos im Einklang der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
13.Als Schutzgebühr wird ein Betrag in höhe von Euro ..................bei Vertragsunterzeichnung erhoben.Ein Anspruch auf Rückzahlung bei Rückgabe des Tieres besteht nicht.
14.Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
15.Der Übernehmer bestätigt mit seiner Unterschrift,dass vorstehende Angaben richtig sind und er den Abgabebestimmungen zustimmt und zur Kenntnis genommen hat.
Ort,Datum
Unterschrift bisheriger Besitzer Unterschrift zukünftiger Besitzer